Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verbesserung zu sammeln. Wir nutzen Google Analytics um den Besucherstrom zu messen. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen

Dieses Stichwortlexikon soll lediglich zum besseren Verständnis der hier und allgemeinen Begriffen dienen.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Es befinden sich insgesamt 6485 Begriffe in der Datenbank.

Sie Suchen einen bestimmten Begriff? Nutzen Sie unsere Suche



Umweltstrafrecht



Durch das Gesetzt zur Bekämpfung der Umweltkriminalität wird den ökologischen Schutzgütern Wasser,Luft und Boden ein ebenso hoher Stellenwert wie Leben, Gesundheit und Eigentum begemessen.Straftaten gegen die Umwelt werden als kriminell gekennzeichnet.

Im einzelnen wendet sich das Gesetzt gegen:

-Verunreinigung von Gewässern,
-Luftverunreinigung und Lärm,
-Umweltgefährdende Abfallbeseitigung,
-Unerlabtes Betreiben von Anlagen,
-Gefährund schutzgedürftiger Gebiete und
-Gefährdung durch Freisetzen von Giften.

Besonders hohe Strafen werden angedroht , wenn durch das umweltschädigende Verhalten Leib oder Leben eines anderen, fremnde Sachen von bedeutenden Wert, die öffentliche Wasserversorgung oder eine Heilquelle gefährdet werden.



Zurück zur Begriffs-Auswahl