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Verarbeitung ohne gesonderte Räume



Die verarbeitung ohne gesonderte Räume ist zulässig (Ausnahme),

-wenn beim Auftrag kleiner Beschichtungstoffmengen (mit Einschränkungen beim Einsatz elektrischer Spritz- und elektrostatischer Sprüheinrichtungen)
- je m³ Raum nicht mehr als 20 g Beschichtungstoff pro Stunde,
-je einzelraum nicht mehr als 5 kg Beschichtungsstoff in einer 8 Stündigen Schicht verarbeitet werden,
-der Raum mindestens 30 m³ Rauminhalt und 10m² Grundfläche aufweist, und
- bei Taucharbeiten die Oberfläche des Flüssigkeitsspiegel maximal 0,25 m² beträgt, und der Behälter nicht größer ist, als es das zu tauchende Gut unbedingt erfordert;
-wenn aus betriebstechnischen Gründen der Lackauftrag in gesonderten Räumen nicht erfolgen kann (z.B. Bei Serienfertigung,Takt- und Fliesenarbeit);
-wenn Anstrichstoffe im freien, auf Baustelle oder an großen, schwer transportablen Werkstücken aufgebracht werden müssen;
- wenn Innenflächen oder Einbauten von befahrbaren Behältern oder Hohlräume von sonstigen Werkstücken zu beschichten sind.



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