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Denkmalpflege



hat u.a. zur Aufgabe die Erhaltung bzw. das ->Restaurieren der Formen und Farben solcher Objekte, die kunst- oder kulturgeschichtlich wertvoll sind. Für den Maler von besonderem Interesse: denkmalwichtige Bauten und Räume. SIe sind meist durch die staatlichen Ämter für Denkmalpflege erfaßt. Unter Denkmalschutz stehende Bauwerke,Bildwerke,Malerein u.dgl. dürfen eigenmächtig von niemanden entfernt oder verändert werden. Handerwerksarbeiten daran unterliegen den Anordnungen dieser Ämter. Zahlreiche Denkmalpflegemalarbeiten können sachgemäß nur Spezialisten durchführen bzw. überwachen. Die Ämter für Denkmalpflege geben auch einschlägigen Rat.


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