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Lösungsmittelverordnung



->Z18,Gesundheits- und Sachschutz;Z24, Literatur (107), sowie ->MAK-Zahl.


Z24-> Literatur zu Anstrichtechnik und Malerei

Für die Ausbildung und laufende Unterrrichtung von Fachleuten eines jeden Gebietes spielt die einschlägige Fachliteratur eine wichtige Rolle: Die Fachpresse sorgt für die Information der Angehörigen eines Berufes in technischer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht, gibt die Leistung anderer Berufsangehöriger bekannt und regt zu neuen Entwicklungen in der Berufsarbeit an. Fachbücher dienen der Aus- und Fortbildung, von Berufsaschul-Lehrbuch und Normen-Broschüren bis zum umfassenden Handbuch, Nachschlagwerk oder Band über Spezialfragen.

Nachstehend sind nach dem Stand des Jahres 1962 die Veröffentlichung über das Fachgebiet des Anstrichwesens angeführt- innerhalb von sieben Sachgruppen alphabetisch nach dem Verfassernamen bzw. Titel geordnet. Die einzelnen Titel sind numiniert, so dass in Teil I durch Angabe der Nummer auf bestimmte Bücher aus diesem Verzeichnis verwisen werden konnte. Den Titelnachweisn wurde nach Möglichkeit die neuste Ausgabe der Werke angeführt, die vergriffen sind. Sie sind meist nich antiquarisch und in Bibliotheken erreichbar. Für die Aufnahme manches Titels war maßgebend, das das Werk bei der Bearbeitung des vorliegenden Lexikons als Quelle herangezogen worden ist. Nicht aufgenommen sind Veröffentlichungen mit technisch überholten Inhalt, über betriebswirtschaftliche, organisatorische oder Bürotechnische Berufsfragen und in Fremdsprachen gedruckte Werke.



Z18 Gesundheits- und Sachschutz im Anstrichwesen
Wie viele andere technische Arbeitszweige,birgt auch die Herstellung und Verarbeitung von Anstrichstoffen Gefahren: Es können Unfälle vorkommen und Schäden infolge ständiger Einwirkung aggresiver Chemikalien auftreten. Diese Schädigungen können zur beeinträchtigung der Gesundheit und zum Tod der mit den Stoffen Beschäftigten führen und/oder die Zerstörung bzw. Beschädigung von Sachwerten zur Folge haben. Um derartige Störungen von vornherein möglichst ausschalten zu können, wurden von Behörden,Betrieben,Versicherungsgesellschaften und Verbänden entsprechend den Erfahrungen der Praxis Vorschriften für den Gesundheits- und Sachschutz ausgearbeitet, die vor allem vorbeugende Maßnahmen zum Inhalt haben. Von Berufsgenossenschaften. Diese kehren in besonderer Gruppierung als Abschnitte der für die Anstrichtechnik zuständigen Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie wieder. Auch die Anwendung einheitlicher Sicherheitsfarben bei der Kennzeichnung von Gefahrenstellen ist eine Maßnahme im Dienst der Unfallverhütung.



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