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Mängelrügen



Beschwerden über Mängel an ausgeführten Arbeiten, z.B. Anstrichen, die der Auftraggeber dem Ausführenden gegenüber ausspricht, wenn die Ausführung nicht seiner Auffassung, seiner Prüfung oder der Leistungsbeschreibung entspricht. Mänglrügen hinsichtlich der Qualität der Anstrichmittel sind dem Lieferanten dieser Stoffe sofort schriftlich (per Einschreiben!) mitzuteilen bzw. weiterzugeben.


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