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VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen



Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist die verbindliche Grundlage für alle öffentlichen Bauaufträge in Deutschland. Sie ist Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertraglische Abmachungen - auch im privaten Bereich. Die VOB besteht aus drei Teilen: VOB Teil A - DIN 1960, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. VOB Teil B - DIN 1961, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. VOB Teil C - DIN 18299 ff , Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen bleibt auch weiterhin die "VOB" und doch erhält die "Verdingungsordnung für Bauleistungen", die erstmals im Mai 1926 erschien, einen neuen Namen. So wie die VOB nunmehr schon über 76 Jahre immer weiter fortentwickelt wird, hat nun auch ihre vollständige Bezeichnung eine zeitgemäße Aktualisierung erfahren und trägt ab der vorliegenden Ausgabe 2002 (Erscheinung ab März 2003) den Namen: "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)". Herausgeber der VOB ist das DIN Deutsche Institut für Normung e. V. im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA).


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