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Vergällung



Das Vergällen oder Denatúrieren ist eine staatlich durchgeführte Maßnahme, bestimmt Waren, die für Genußzwecke besteuert, für technische Zwecke jedoch steuerfrei sind, für den Mensch ungenißbar zu machen. So wird z.B. Äthylalkohol mit Pyridin oder Toluol vergällt, damit er ungenießbar wird (>>Brennspiritus<<). Vergällter Äthylalkohol dient als Lösungsmittel z.B. für Spirituslacke.


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