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Anstrichuntergrund



Ein mit einem Anstrich zu versehender Gegenstand bzw. eine solche Fläche bilden für einen Anstrich den Anstrichuntergrund oder- träger. Vor Ausführung von Anstrichen sind die Anstrichuntergründe zu prüfen:
Der Anstrichuntergrund soll frei sein von Schmutz,Fett,Öl und Wachs, im allgemeinen trocknen und chemischen neutral, dicht, nicht mürbe, rißfrei und nicht zu saugfähig. Nur auf einwandfreien Anstrichuntergründen lassen sich gut haftende und haltbare Anstriche aufbringen.
Mangelhafte Beschaffenheit des Untergrundes führt meist zu Schwierigkeiten bei der Ausführung von Anstrichen oder späterhin zu Anstrichschäden (->Z10).Jeder Anstrichuntergrund hat entsprechend seiner Art und Strucktur außerdem spezifische Eigenschaften als Anstrichträger, die man kennen muss, damit sie bei der Wahl des Anstrichmittels entsprechend berücksichtigt werden. Untergründe für Einbrennlackierungen müssen selbstverständlich den hohen Ofentemperaturen standhalten.
Durch geeignete Untergrundvorbehandlung müssen für den Anstrich einwandfreie Bedingungen geschaffen werden. Nach Eignung für bestimmte Arten von Anstrichen unterscheidet man folgende Anstrichuntergründe:
1. Mineralisch- anorganische:
Natrürliche:Natrusteine (z.B. Sandstein, Muschelkalk).
Künstliche:Ziegel,Beton,Putze (->Z2),Asbestzement, zement-,kalk oder gipshaltige Baustoffe in Stein oder Plattenform, Glas und keramische Baustoffe,Estriche aus Steinholz.
2.Metallische:
Stahl und Eisen, Zink bzw. verzinkter Stahl und die übrigen Baumetalle und ihre Legierung ( die sämtlich nichtsaugenden Untergründe darstellen).
3. Organische:
Natürliche: Holz als Voll- oder Sperrholz,Tischlerplatten;Leder.
Künstliche: Holzartige Baustoffe als Faserplatten aller Art;Pappen,Tapeten,Papier,Linoleum,Hartgummi, Kunststoffe (starr oder flexibel),Textilgewebe aus Natur- und Kunstfasern (z.B. Malerleinwand).



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