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Anstrichpflege
Ein für den Maler immer wichtiger werdendes Arbeitsgebiet: Unterrichtung der Kunden über sachgemäße Behandlung der Anstrichfläche und geregelte Objektpflege durch den Fachmann dadurch, dass sich der Maler verträglich verpflichtet, gegen geringen Aufpreis für einen bestimmten Zeitraum (z.B. fünf Jahre) die Pflege zu übernehmen. Das Objekt wird dann abschnittweise laufend kontrolliert und, wo erforderlich, ausgebessert.Solche Anstrichpflege ist z.B. bei Fenster- und Türanstrichen im Ausland sehr gebräuchlich,->Periode-Anstrichchema.