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Anstrich



Gemäß DIN 55945 ist ein Anstrich ein gleichmäßiges verteilter Auftrag von Anstrichstoffen auf einem Untergrund, auf dem er nach dem Trocknen haftet. Der Auftrag kann mehr oder weniger in den Untergrund eingedrungen sein. Er kann aus einer Schicht oder aus mehreren Schichten bestehen; bei mehrschichtigen Anstrichen spricht man von einem ->Anstrichaufbau (oder Anstrichsystem).
Die Bezeichnung »Anstrich« wird für Aufträge von Anstrichstoffen gebraucht, die durch Streichen,Spritzen,Tauchen,Fluten und andere Aufzragsverfahren hergestellt sind, sie ist also nicht beschränkt auf das Streichverfahren.
Bildet der Anstrich nach dem Trocknen eine feste zusammenhengende Haut, so dass diese der »Anstrichfilm«.
Zweck des Anstriches- wozu auch eine Lackierung gehört- ist es, einen Untergrund zu schützen gegen Wertverlust durch äußere Einflüsse wie Abrieb,Korrosion oder Verwitterung;den gestrichenen Gegenstand bzw. die Fläche zu verschönern und zu schmücken; durch bestimmte Farbgebung Aufmerksamkeit zu erregen oder Funktion, z.B. von Maschinenteilchen, zu kennzeichnen.Oft erfüllt ein Anstrich mehrere dieser Zwecke gleichzeitig.
Die von einem getrockneten Anstrich geforderten Eigenschaften sind:Der ->Film soll sich nach Möglichkeit nicht verändern, also nicht vergilben, im Glanz nachlassen, abplatzen,kreiden usw. Eine ideale Dauerhaltbarkeit von Anstrichen bzw. Anstrichsystemen, durch die welche die Schutzwirkung unbegrenzt bestehen bleibt, ist allerdings nicht zu erreichen.



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