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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) für WDVS
Mit der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird die Erfüllung der Anforderung an Wärmedämm-Verbundsysteme nachgewiesen. Im einzelnen sind dies die Nachweise zur Standsicherheit, Brandschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schallschutz. Des Weiteren ist in diesen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen festgelegt, dass jede einzelne Systemkomponente eines WDV-Systems von demselben Hersteller geliefert werden muss. Dieses Verfahren dient zum Nachweis der Verwendbarkeit von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten im bauaufsichtlichen Bereich. Das Ergebnis wurde früher "Zulassungsbescheid" genannt, heute "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung". Darin sind unter anderem technische Angaben oder Verwendbarkeitsangaben geregelt. Je nach ihrer Anwendung werden WDV-Systeme verschiedenen Anforderungsbereichen zugeteilt. Die Rechtsgrundlage in den jeweiligen Bauordnungen entspricht § 21 Musterbauordnung. Zuständig für die Erteilung von AbZ ist das Deutsche Institut für Bautechnik.