Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verbesserung zu sammeln. Wir nutzen Google Analytics um den Besucherstrom zu messen. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen

Dieses Stichwortlexikon soll lediglich zum besseren Verständnis der hier und allgemeinen Begriffen dienen.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Es befinden sich insgesamt 6485 Begriffe in der Datenbank.

Sie Suchen einen bestimmten Begriff? Nutzen Sie unsere Suche



Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) für WDVS



Mit der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird die Erfüllung der Anforderung an Wärmedämm-Verbundsysteme nachgewiesen. Im einzelnen sind dies die Nachweise zur Standsicherheit, Brandschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schallschutz. Des Weiteren ist in diesen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen festgelegt, dass jede einzelne Systemkomponente eines WDV-Systems von demselben Hersteller geliefert werden muss. Dieses Verfahren dient zum Nachweis der Verwendbarkeit von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten im bauaufsichtlichen Bereich. Das Ergebnis wurde früher "Zulassungsbescheid" genannt, heute "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung". Darin sind unter anderem technische Angaben oder Verwendbarkeitsangaben geregelt. Je nach ihrer Anwendung werden WDV-Systeme verschiedenen Anforderungsbereichen zugeteilt. Die Rechtsgrundlage in den jeweiligen Bauordnungen entspricht § 21 Musterbauordnung. Zuständig für die Erteilung von AbZ ist das Deutsche Institut für Bautechnik.


Zurück zur Begriffs-Auswahl