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Komplementärfarben
->Z21,Farbenlehre.
Farbe im grundlegenden Sinn ist der Begriff für den Sinneseindruck, der durch auf das Auge auftreffende Lichtstrahlen hervorgerufen wird.Eine Farbe ist- vgl. DIN5033- gekennzeichnet durch den Farbton, die Sättigungsstufe (Intensität) und ihre Dunkelstufe (hell bis nahezu schwarz). Entsprechend kann man z.B. unterscheiden:kräftiges Hellrot /zartes Dunkelrot. Wo es an Lichstrahlen mangelt sind auch keine Farben zu erkennen.
Lichtstrahlen sind von einer Lichtquelle ausgehende elektromagnetische Schwingungen, die das Auge wahrnimmt. Es sind äußerst kurzweilige Strahlen innerhalb des Wellenbereiches von 0,36µ (violette Lichtwellen) vin 0,78µ (rote lichtwellen). Jede Wellenlänge entspricht einer Farbe.
Kürzerwellige Strahlungen heißen >>ultraviolette Strahlen<<. Strahlen bzw. Schwingungen mit größerer Wellenlänge als 0,78µ (bis etwa 400µ) nennt sich hauptsächlich durch wärmeeinwirkung auszeichnen. Sie sind nicht sichtbar, aber für Leben und Technik bedeutsam.