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Richtlinen
die für Anstricharbeiten zu beachten sind, müssen dem Maler bekannt sein. Sie werden von verschiedenen Organisationen und vor allem von Deutschen Normenausschuss herausgebracht.Technische Richtlinien->Z19, Normen und Vorschriften, Richtlinien für den Gesundheitsschutz
->Z18, Gesundheits- und Sachschutz.- Fensteranstriche.
Wie viele andere technische Arbeitszweige,birgt auch die Herstellung und Verarbeitung von Anstrichstoffen Gefahren: Es können Unfälle vorkommen und Schäden infolge ständiger Einwirkung aggresiver Chemikalien auftreten. Diese Schädigungen können zur beeinträchtigung der Gesundheit und zum Tod der mit den Stoffen Beschäftigten führen und/oder die Zerstörung bzw. Beschädigung von Sachwerten zur Folge haben. Um derartige Störungen von vornherein möglichst ausschalten zu können, wurden von Behörden,Betrieben,Versicherungsgesellschaften und Verbänden entsprechend den Erfahrungen der Praxis Vorschriften für den Gesundheits- und Sachschutz ausgearbeitet, die vor allem vorbeugende Maßnahmen zum Inhalt haben. Von Berufsgenossenschaften. Diese kehren in besonderer Gruppierung als Abschnitte der für die Anstrichtechnik zuständigen Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie wieder. Auch die Anwendung einheitlicher Sicherheitsfarben bei der Kennzeichnung von Gefahrenstellen ist eine Maßnahme im Dienst der Unfallverhütung.
->Z19
Normung bedeutet Schaffung und Festlegung genauer, festumrissener Begriffbestimmungen und Lieferbedingungen,Aufstellung von POrüfungsmethoden, die zu gut vergleichbaren Ergebnissen führen, sowie Typisierung von Werkstoffen und technischen Erzeugnissen.Zweck dieser Bemühungen ist die Schaffung von Voraussetzung für rationelles, vereinfachtes Arbeiten von Wirtschaft und Industrie,Verwaltung und Wissenschaft. Ausgehend vom engeren Gebiet des Maschinenbaues hat die Normung allmählich alle Wirschaftszweige erfaßt.Die für die Bundesrepublik geltenden Normen werden vom Deutschen Normenausschuss (DNA) in Berlin unter Beteilligung aller jeweils interessierten Kreise und teilweise in Zusammenarbeit mit dem internationalen Normenausschuss ISO ausgearbeitet. Die deutschen Normen werden vom DNA (ursprünglich Abkürzung für >> Deutsche Industrie-Norm<<) herausgegeben, und zwar in Form von Normblättern- zunächst als Normenentwurf (auf gelbem Papier),zu welchem innerhalb einer Frist von 1 1/4 Jahren Einsprüche und Vorschläge eingebracht werden können, danach als (weißes) DIN-Normenblatt, Format DIN A4,welches jeweils mehrere Seiten und erläuternde Beiblätter umfassen kann. Gültig ist nur die Fassung des Normblattes mit dem neuesten Ausgabedatum. Dieses Datum wird unverändert in alle Nachdrucke übernommen, wenn sich gegenüber der Erstausgabe im Text nichts geändert hat. Werden beim Nachdruck übernommen, wenn sich gegenüber der Erstausgabe im Text nichts geändert hat. Werden beim Nachdruck einige geringfügige Veränderungen, vor allem Druckfehlerverbesserungen, vorgenommen, die die Gültigkeit der früheren Drucke nicht beeinträchtigten, wird dem Datum ein x angefügt, Grundlegendere Neubearbeitungen dagegen bedingen ein neues Ausgabedatum und ersetzen die älteren Ausgaben. Das Urheberrecht an allen diesen Veröffentlichungen liegt beim DNA, den Alleinverkauf übt aus der Beuth-Vertrieb GmbH, Verlag und Vertrieb von Literatur technischwissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit, bei dem auch Verzeichnisse der Normenblätter erhältlich sind. Anschrift:
1.Berlin 15, Uhlandstraße 175 und 5 Köln,Friesenplatz 16.
Die Normarneit liegt in den Händen von Fachausschüssen des DNA, zu deren Beratung Fachleute der einzelnen Gebiete hinzugezogen werden. Seitdem auch auf dem Gebiet der Anstrichtechnik zahlreiche Normen vorgeschlagen und aufgestellt wurden, gibt es den für diese Fragen zuständigen Fachnormenaussuß Anstrichstoffe.
Weitere wichtige Vereinheitlichungen auf dem Gebiet des Anstrichwesens ergeben sich aus der Arbeit des RAL, Ausschuß für Lieferbedignungen und Gütesicherung beim DNA, Frankfurt am Main (Abkürzung RAL bedeutet ursprünglich >>Reichsausschuss für Lieferbedingungen<<.) Die von ihm in Heften herausgegebenen RAL- Vereinbarungen steht jedermann frei. Als DIN- gerecht,>> nach RAL<< usw. dürfen nur solche Erzeugnisse und Leistungen bezeichnet werden, die allen Teilen der Vorschrift entsprechen. Eine Arbeitsleistung , die nach den Regeln einer Norm ausgeführt ist, weist >>Regelausführung<< auf- eine Anstricharbeit z.B., wenn sie den Bestimmungen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)/Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Anstricharbeiten (=DIN 18363) entspricht.- Die Einhaltung der Gütevorschriften des RAL bedeutet eine gewisse Werbung und wird un zunehmend Maße von Fabrikanten und Ausführenden praktiziert und betont.
Der Beuth- Vertieb GmbH ist auch der Verlag der Schriftenreihe AWF- Arbeitsergebnisse, welche der Ausschuss für wirtschaftliche Fertigung e.V. (AWF),Berlin, herausgibt. Ferner liefert er die Richtlinien des Vereins deutscher Ingeneure (VDI) und anderer Verbände und Körperschaften aus.
Die wichtigsten die Malerarbeiten und die ANstrichmittelindustrie betreffenden DIN-Normen,RAL-Vereinbarungen und von anderen Verbänden und Verwaltungen erlassen Vorschriften, die der planmäßigen Vereinheitlichung dienen (teilweise nur für den Bereich der betreffenden Verwaltungen verbindlic, jedoch auch weitergehend angewandt), sind im folgenden zusammengestellt.
Das umfassende Verzeichnis bringt zunächst die einschlägigen DIN-Normen, RAL- Vereinbarungen und sonstigen Vorschriften in der Abfolge ihrer Nummernbezeichnung; am Schluß befindet sich eine registerartige Zusammenfassung nach Sachgebieten, aus der die für die verschiedenen Zwecke jeweils zu beachtenden Normen und Vorschriften entnommen werden können.Von der Nennung des zur Zeit neuesten Ausgabedatums wurde abstand genommen, da sie die Neubearbeitungen in ständigen Fluß befindet.
Einige Grenzgebiete, z.B. Druckfarben,Papierformate,Bauhandwerksnormen sowie Sicherheitseinrichtungen in Betrieben, wurden mitberücksichtigt.
Die den einzelnen Herstellung- oder Verarbeitungsbetrieb betreffenden Vorschriften sollten, ebenso wie die einschlädigen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen (->Z18), immer zur Hand sein, schon damit ein Vergleich mit von den Arbeitgebern gewünschten Regelleicstungen usw. jederzeit rasch möglich ist. (Die Preise der Normblätter sind außerordentlich niedrig!).