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Berufsbild des Malerhandwerks
Das Berufsbild des Malerhandwerks stellt die Grundlage dar für die gemäß § 84 und § 100 der Handwerksordnung zu erlassenden fachlichen Vorschriften für die Berufsausbildung der Lehrlinge sowie für die Gesellen- und Meisterprüfungen.Gleichzeitig ist das Berufsbild Grundlage für die Lehrpläne der Berufs- und Fachschulen (Meister- und Werkkunstschulen) des Malerhandwerks. Weiterhin wird das Berufsbild immer dann herangezogen werden, wenn vom gewerberechtlichen Standpunkt zu klären ist, welche Arbeitsgebiete,Fertigkeiten und Kentnisse der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführte Beruf >> Maler,Anstreicher (Tüncher,Weißbinder)<< umfasst.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit erlass vom 22.Juli 1958 das Berufsbild des Malerhandwerks anerkannt.