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Berufskrankheiten



im Maler- und Lackierhandwerk ->Z18, Gesundheits- und Sachschutz.

Z18 Gesundheits- und Sachschutz im Anstrichwesen


Wie viele andere technische Arbeitszweige,birgt auch die Herstellung und Verarbeitung von Anstrichstoffen Gefahren: Es können Unfälle vorkommen und Schäden infolge ständiger Einwirkung aggresiver Chemikalien auftreten. Diese Schädigungen können zur beeinträchtigung der Gesundheit und zum Tod der mit den Stoffen Beschäftigten führen und/oder die Zerstörung bzw. Beschädigung von Sachwerten zur Folge haben. Um derartige Störungen von vornherein möglichst ausschalten zu können, wurden von Behörden,Betrieben,Versicherungsgesellschaften und Verbänden entsprechend den Erfahrungen der Praxis Vorschriften für den Gesundheits- und Sachschutz ausgearbeitet, die vor allem vorbeugende Maßnahmen zum Inhalt haben. Von Berufsgenossenschaften. Diese kehren in besonderer Gruppierung als Abschnitte der für die Anstrichtechnik zuständigen Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie wieder. Auch die Anwendung einheitlicher Sicherheitsfarben bei der Kennzeichnung von Gefahrenstellen ist eine Maßnahme im Dienst der Unfallverhütung.



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