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Mauerfeuchtigkeit
durchdringt den Putz und kann Anstriche abdrücken oder durch in der Feuchtigkeit enthaltende Salze zerstören, ->Ausblühungen; Mauerfraß, Mauersalpeter;Z24,Literatur (65).Es gibt keine Möglichkeit, eine feuchte Mauer befriedigend durch anstrich zu isolieren und darauf neu zu streichen.- Nutzen bringen gegebenfalls folgende grundlegenden.
Sie kann bedingt sein durch:
Mörtelwasser aus dem Mauermörtel
Schlagregeneinwirkung
Undichtigkeit an Rohren,Balkonbrüstungen,Dachteilen usw.
Aus dem Fundament aufsteigendes Grundwasser.
Maßnahmen zur Beseitigung:
Genügend austrocknen lassen
Wasserabweisenden Außenanstrich
Undichtigkeit beseitigen
Überprüfen der Horizontal- und Vertikalisolierung des Grundmauerwerks, evtl. Erneuerung und Trockenlegeung durch den Maurer.
Z24-> Literatur zu Anstrichtechnik und Malerei
Für die Ausbildung und laufende Unterrrichtung von Fachleuten eines jeden Gebietes spielt die einschlägige Fachliteratur eine wichtige Rolle: Die Fachpresse sorgt für die Information der Angehörigen eines Berufes in technischer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht, gibt die Leistung anderer Berufsangehöriger bekannt und regt zu neuen Entwicklungen in der Berufsarbeit an. Fachbücher dienen der Aus- und Fortbildung, von Berufsaschul-Lehrbuch und Normen-Broschüren bis zum umfassenden Handbuch, Nachschlagwerk oder Band über Spezialfragen.
Nachstehend sind nach dem Stand des Jahres 1962 die Veröffentlichung über das Fachgebiet des Anstrichwesens angeführt- innerhalb von sieben Sachgruppen alphabetisch nach dem Verfassernamen bzw. Titel geordnet. Die einzelnen Titel sind numiniert, so dass in Teil I durch Angabe der Nummer auf bestimmte Bücher aus diesem Verzeichnis verwisen werden konnte. Den Titelnachweisn wurde nach Möglichkeit die neuste Ausgabe der Werke angeführt, die vergriffen sind. Sie sind meist nich antiquarisch und in Bibliotheken erreichbar. Für die Aufnahme manches Titels war maßgebend, das das Werk bei der Bearbeitung des vorliegenden Lexikons als Quelle herangezogen worden ist. Nicht aufgenommen sind Veröffentlichungen mit technisch überholten Inhalt, über betriebswirtschaftliche, organisatorische oder Bürotechnische Berufsfragen und in Fremdsprachen gedruckte Werke.