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Flammpunkte
Der Flammpunkt gibt die Temperatur an, bei der ein Lösungsmittel anfängt zu verdampfen und dadurch ein brennbares Gas/Luft-Gemisch bildet, z.B. Aceton ab -18°C, Toluol +6°C, Methylalkohol +11°C, Orthoxylol +30°C, dagegen Dieselöl erst ab +55°C. Zum Zünden eines Lösungsmitteldampfes ist nicht die Temperatur der Zündflamme entscheidend, sondern das Überschreiten des Flammpunktes. Bei technischen Flüssigkeiten, wie Lacken und Lösungsmitteln, kann durch geringere leicht siedende Beimengungen der Flammpunkt herabgesetzt werden. Der Flammpunkt einer Mischung aus mehreren Stoffen kann sogar tiefer liegen als der Flammpunkt der einzelnen Komponenten. Nach dem Flammpunkt werden die brennbaren Flüssigkeiten in bestimmte Gefahrenklassen eingeteilt. Zur Gruppe A gehören Flüssigkeiten mit Flammpunkten bis zu 100°C die sich nicht in Wasser lösen. Bei Flammpunkten von weniger als 40°C, wie es bei den meisten Tauchlacken der Fall ist, muss eine oberhalb des Badspiegels wirksame Randabsaugung für ein gefahrloses Beseitigen der entstehenden Lösungsmitteldämpfe sorgen. Gruppe B umfasst Flüssigkeiten mit Flammpunkt unter 21°C die sich mit Wasser bei Raumtemperatur mischen. Als Zündtemperatur bzw. Explosionsgrenze brennbarer Stoffe bezeichnet man die niedrigste Temperatur, bei der das Gemisch des brennbaren Stoffes in Form von Gas, Dampf, Nebel oder Staub mit Luft ohne Einwirkung einer Zündquelle gerade noch zur Explosion gebracht wird. Die Zündtemperaturen (s.d.) betragen z.B. für Testbenzin 240°C, Orthoxylol 465°C, Butylacetat 420°C, Toluol 535°C, Aceton 540°C usw. Nach VDE 0165 gliedern sich die Lösungsmittel in Zündgruppen (G 1 über 450 °C, G3 über 200-300°C, G 5 über 100-135°C usw.). Lacktechnisch wichtig ist, dass Lösungsmittelgemische nicht unbedingt den Flammpunkt des Lösungsmittels mit dem niedrigsten Flammpunkt zeigen, sondern einen niedrigeren oder höheren. Flammpunktmessungen erfolgen mit dem Gerät nach Abel-Pensky für Flammpunkte bis 65°C (DIN 51755, ASTM D 56-70, BS 3442:1961) und mit dem Gerät nach Pensky Martens für Flammpunkte über 65°C (DIN 51758, ASTM D 93-73, BS 2839: 1969). DIN 51376, ASTM D 92-72 und BS 4689:1971 beschreiben die Prüfung nach Cleveland. Zündtemperaturenbestimmung erfolgt nach DIN 51794, ASTM D 2155-66. Sihe auch Zündtemperaturen.