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Dekontaminierbarkeit nach DIN 25 415, Teil 1
Die Dekontaminierbarkeit ergibt sich aus der Überlagerung zweier entgegengesetzter Materialeigenschaften: a) der Fähigkeit, radioaktive Substanzen oberflächlich festzuhalten sowie b) der Bereitwilligkeit, diese Substanzen im Zuge von Reinigungsprozessen wieder abzugeben. Dekontamination ist die vollständige bzw. teilweise Beseitigung von Radionukliden auf der Oberfläche bzw. in geringer Tiefe unter der Oberfläche, möglichst ohne Veränderung der Oberflächeneigenschaften.