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Auftragsverfahren
für Anstrichstoffe aller Art, wie sie ohne Rücksicht auf die Arbeitsweise unter dem Begriff Anstrich zusammengefasst werden sind folgende:
1.Streichen mit Pinsel und Bürsten-Arbeitsweise des Malers am Bau oder in der Werkstatt, an Flächen,Bauteilen,Möbeln und Schildern.
2. Spachteln von pastösen Anstrichstoffen mittels spachtelwerkzeugen- das Auftragsverfahren, das der Maler zum Aufbringen von Spachtel-Zwischenschichten und beim Anfertigen von Glääspachtelarbeiten anwendet und auch von Kunstmaler bestimmte Malertechniken praktiziert wird.
3. Rollen mit Lammfell- und Perlonrollern sowie Musterwalzen-ebenfalls ´vorwiegend Arbeit des Malers.
4. Spritzen mittels Spritzpistolen (->Z5, Spritzverfahren und Spritzgeräte)- ein Verfahren, das im und am Bau wie in der Werkstatt durchgeführt werden kann; vor allem Arbeitsweise von Lackierbetrieben, angewandt an Gegenständen, die durch das Spritzen eine abschlißende Oberflächenveredelung erfahren.
5. Tauchen von Holz- oder Metallgegenständen in den Anstrichstoff ausgeführt in Betriben der Metall und Holzwarenindustrie, vom Malermeister ausschließlich zum Imprägnieren von neuem Außenholzwerk mit Holzschutzmitteln.->Tauchverfahren.
6. Fluten oder Gießen von Lacken und Lackfarben, von Hand oder mittels Gießmaschinen, sind Auftragsverfahren, die in Metallwarenfabriken, Industrie- Lackierbetrieben und den Lackierabteilungen von Möbelfabriken angewandt werden.
7. Walzen- der Lackauftrag durch Walzmaschinen in der Feinblechindustrie und das Aufwalzen von Spachtelkitt auf Möbelteile vor der Möbellackierung.
8. Rommeln oder Trommellackieren- das Lackieren von kleinen Metall- und Holzteilen in rotierenden Stahltrommeln durch allseitige Berührung der Teile mit dem Lack in bestimmten Betrieben der Metall- und Holzwarenindustrie.
9. Aufdrucken von Bildern,Farbflächen und Beschriftungen durch Spezialdruckmachinen bei der Herstellung von Tuben und Dosen sowie überhaupt bei Druckerzeugnissen.
Außerdem vorkommende Spezialverfahren leiten sich von diesen Grundmethoden ab. Für den Maler kommt mitunter die Ausführung von Siebdruck-> in Frage. Das Beschichten von Untergründen mit Kunststoffen, z.B. durch->Wirbelsintern, ist nicht als Auftragseverfahren für Anstriche zu bezeichnen.