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Umweltstrafrecht
Durch das Gesetzt zur Bekämpfung der Umweltkriminalität wird den ökologischen Schutzgütern Wasser,Luft und Boden ein ebenso hoher Stellenwert wie Leben, Gesundheit und Eigentum begemessen.Straftaten gegen die Umwelt werden als kriminell gekennzeichnet.
Im einzelnen wendet sich das Gesetzt gegen:
-Verunreinigung von Gewässern,
-Luftverunreinigung und Lärm,
-Umweltgefährdende Abfallbeseitigung,
-Unerlabtes Betreiben von Anlagen,
-Gefährund schutzgedürftiger Gebiete und
-Gefährdung durch Freisetzen von Giften.
Besonders hohe Strafen werden angedroht , wenn durch das umweltschädigende Verhalten Leib oder Leben eines anderen, fremnde Sachen von bedeutenden Wert, die öffentliche Wasserversorgung oder eine Heilquelle gefährdet werden.