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Garantiefläche



Bei Korrosionsschutz Anstrichaufträgen größeren Umfangs wird vom Anstrichmittelhersteller in Anwesenheit des Auftraggebers usw. zunächst eine »Garantiefläche« von einigen Quadratmetern gestrichen, um daran den Beweis für Haltbarkeit der Anstrichmittel bei fachgerechter, vorschriftsmäßiger Ausführung zu erbringen.Falls später an dem Bau Anstrichschäden auftreten, fällt die Lieferung neuen Materials zu deren Beseitigung nur dann unter Garantiepflicht, wenn die Anstriche bei den schadhaften Stellen genau entsprechend den Garantieflächen ausgeführt waren. Andernfalls ist unter Umständen der Verarbeiter dem Auftraggeber gegenüber ersatzpflichtig. Vgl. Gewährleistung.


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